Wechsel zum Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium
Eine neue Schule, neue Menschen und neue Perspektiven: Der Wechsel zum WWG bietet Dir die Möglichkeit, Deinen Weg zum Abitur in einer ganz auf die Oberstufe ausgerichteten Schule fortzusetzen.
Bei uns kommen Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Schulformen zusammen. Du startest gemeinsam mit anderen in eine neue Klassengemeinschaft und verbindest eine breite Allgemeinbildung mit unserem wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt. Wirtschaftliche Vorkenntnisse brauchst Du dafür nicht.
Welche Voraussetzungen für die Aufnahme gelten, hängt von Deiner bisherigen Schullaufbahn ab. In der folgenden Übersicht findest Du Informationen zu den verschiedenen Zugangswegen.
Wer kann zum WWG wechseln?
Mit der Versetzung in Klasse 11 erfüllst Du die schulische Voraussetzung für den Eintritt in unsere Einführungsphase. Du kannst Deinen Weg zum Abitur am WWG fortsetzen.
Da das DFG weiterhin eine Schulstruktur mit einer kürzeren Schulzeit bis zum Abitur hat, ist ein Wechsel in unsere Einführungsphase bereits nach Klasse 9 möglich. Auch nach Klasse 10 kannst Du zu uns wechseln; dabei wiederholst Du die Einführungsphase. Wir beraten Dich gerne zu Deinem Übergang.
Wenn Du die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe erhältst, kannst Du direkt in unsere Einführungsphase wechseln.
Die genauen Regelungen kannst Du hier sehen.
Mit dem Mittleren Bildungsabschluss kannst Du in unsere Einführungsphase eintreten, wenn Du die erforderlichen Notenvoraussetzungen erfüllst.
Die genauen Regelungen kannst Du hier sehen.
Auch aus diesen Schulformen kann ein Weg ans WWG führen. Welche Aufnahmebedingungen gelten, hängt von Deinem Bildungsgang und Deinem Abschluss ab. Sprich uns an – wir beraten Dich gerne!
Die genauen Regelungen kannst Du hier sehen.
Wir prüfen gemeinsam mit Dir, welche Möglichkeiten für einen Wechsel ans WWG bestehen. Entscheidend sind Deine bisherige Schullaufbahn und die erworbenen Abschlüsse beziehungsweise Berechtigungen. Wir beraten Dich gerne telefonisch oder persönlich.
Das WWG kann eine passende Möglichkeit sein, Deine Schullaufbahn fortzusetzen. Wir klären mit Dir die Aufnahmevoraussetzungen und beziehen dabei das zuständige Bildungsministerium ein. Nimm frühzeitig Kontakt mit uns auf – wir beraten Dich gerne!
Du möchtest Dich neu orientieren und die Möglichkeiten der geplanten Oberstufenregelung nutzen? Ein Neustart in unserer Einführungsphase ist grundsätzlich möglich. Dafür ist eine Wiederholung der Klasse 11 erforderlich. Wir beraten Dich zu den Voraussetzungen und Deinem weiteren Bildungsweg.
Dein Weg ans WWG – wir beraten Dich persönlich
Jede Schullaufbahn ist anders. Du hast Fragen zu Deinen Aufnahmevoraussetzungen oder möchtest wissen, wie Dein Wechsel ans WWG gelingen kann?
Gemeinsam mit Dir und Deinen Eltern klären wir Deine Möglichkeiten und die nächsten Schritte.
Du erreichst uns:
- persönlich vor Ort nach Terminvereinbarung
- telefonisch über unser Sekretariat
- über unser Kontaktformular
Melde Dich bei uns – wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen!
Anmeldung am WWG – alle Unterlagen im Überblick
Anmeldungen für das kommende Schuljahr nehmen wir bis zu den Osterferien entgegen. Eine spätere Anmeldung ist nach Absprache möglich.
Für Deine Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Aufnahmeantrag und Erklärungen
- den ausgefüllten Aufnahmeantrag des WWG
- die unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme und Zustimmung zur Nutzungssatzung des Schulträgers sowie zu den „Ergänzenden Regeln für digitales Arbeiten am WWGSK“
2. Persönliche Unterlagen
- einen kurzen schulischen Lebenslauf
- eine Kopie Deiner Geburtsurkunde
- einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz, beispielsweise eine Kopie der entsprechenden Seiten des Impfausweises
3. Zeugnisse
- eine Kopie des Jahreszeugnisses des vergangenen Schuljahres
- eine Kopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses
Zur endgültigen Aufnahme benötigen wir außerdem das Jahreszeugnis des laufenden Schuljahres sowie die DESC-Nummer, die Du bei der Abmeldung von deiner alten Schule bekommst. Bitte reiche die Unterlagen zum Schuljahresende nach.
Aufnahmeantrag für das Schuljahr 2027/28
Den Aufnahmeantrag stellen wir hier zur Verfügung, sobald die neue Verordnung zur gymnasialen Oberstufe verabschiedet ist. Dies wird voraussichtlich Anfang Dezember 2026 der Fall sein
Wir freuen uns auf Dich!

Anmeldung am WWG – alle Unterlagen im Überblick
Anmeldungen für das kommende Schuljahr nehmen wir bis zu den Osterferien entgegen. Eine spätere Anmeldung ist nach Absprache möglich.
Für deine Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Formular & Erklärungen
- den ausgefüllten Aufnahmeantrag des WWG
- die IT- und Datenschutzerklärung (Bestandteil des Antrags)
- persönliche Unterlagen
- einen kurzen schulischen Lebenslauf
- eine Kopie deiner Geburtsurkunde
- einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz (z. B. Kopie des Impfausweises)
- Zeugnisse
- das Jahreszeugnis des vergangenen Schuljahres
- das aktuelle Halbjahreszeugnis
- später, zur endgültigen Aufnahme, benötigen wir noch das Jahreszeugnis des laufenden Schuljahres, das du uns zum Schuljahresende vorbeibringst
Wir freuen uns auf Dich!
Download: Aufnahmeantrag WWG











