Fremdsprachen

Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie ausreichende Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen nachweisen. Am SK werden drei Fremdsprachen auf unterschiedlichen Niveaustufen angeboten:

  • Fortgeführte Fremdsprachen: Französisch, Englisch
  • Neu einsetzende Fremdsprachen: Spanisch
Einführungsphase:

Haben Sie bislang nur eine Fremdsprache erlernt, so ist diese auch in der Einführungsphase Pflichtfach. Zusätzlich müssen Sie eine neu einsetzende Fremdsprache bis zum Abitur belegen. Ist ihre bisherige Fremdsprache Englisch, so wählen Sie nun zusätzlich Spanisch, andernfalls ist die neu einsetzende Fremdsprache Englisch.

Haben Sie bereits zwei Fremdsprachen jeweils mindestens 4 Jahre lang erlernt, so kann auf Antrag die Verpflichtung zur Belegung von 2 Fremdsprachen in der Einführungsphase entfallen. Sie bestimmen dann selbst die einzige fortgeführte Fremdsprache.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache in einer Feststellungsprüfung anerkennen lassen. Derzeit werden vom Ministerium auf Antrag Prüfungen in folgenden Sprachen angeboten:

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Dari und Farsi (Persisch)
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Tigrinja
  • Türkisch
Hauptphase:

In der Hauptphase müssen Sie nur eine Fremdsprache belegen, können aber eine zweite Fremdsprache als Neigungsfach wählen.

Haben Sie in der Einführungsphase eine neu einsetzende Fremdsprache belegt, so müssen sie diese als G-Kurs auch in der Hauptphase beibehalten.